Grundschulsprengel Lana 39011 Lana, A. Hofer Straße 27 Tel 0473 56 13 97 Fax 0473 56 94 29 * info@gs-lana.it PEC@posta certificata Letzte Änderung: Montag 1 November 2010
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WahlordnungAllgemeine Grundsätze Alle Wahlen sind persönlich und anonym. Von allen Wahlvorgängen wird ein Protokoll verfasst und von den Stimmzählern unterschrieben. Die Wahlergebnisse werden vom Direktor durch Aushang an den Anschlagtafeln der einzelnen Schulen veröffentlicht. Elternvertreter, deren Kinder nicht mehr die Grundschule besuchen, werden durch den jeweils Nächstgewählten ersetzt.
- Errichtung der Wahlsitze
Der Direktor errichtet Wahlsitze für die Durchführung der Wahlhandlungen. Jeder Wahlsitz besteht aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Stimmzählern. Der Direktor ernennt den Vorsitzenden, dieser macht die anderen zwei Stimmzähler namhaft. Das Schulsekretariat stellt die Stimmzettel und das nötige Wahlmaterial zur Verfügung.
- Erstellung der Wählerverzeichnisse
Der Direktor sorgt für die Erstellung der Wählerverzeichnisse: ein Verzeichnis der Lehrpersonen ein Verzeichnis der Eltern der Schüler, die am Tag der Wahl in die Schule eingeschrieben sind
- Wahl der Elternvertreter des Klassenrates
Im Anschluss an eine Elternversammlung, zu der alle Schülereltern eingeladen werden, wählen die Eltern zu Beginn des Schuljahres je Klasse zwei Elternvertreter
- Wahl der Lehrer- und Elternvertreter in den Schulrat
Die Wahl der Lehrervertreter in den Schulrat erfolgt durch direkte Wahl im Rahmen einer Sitzung des Lehrerkollegiums, sie kann auch an einen speziellen Wahltag im dafür vorgesehenen Wahlsitz durchgeführt werden. Scheidet ein Lehrervertreter aus dem Schulrat aus, rückt der erste Nichtgewählte nach. Die Wahl der Elternvertreter erfolgt durch indirekte Wahl. Die Vertreter werden vom Elternrat im Rahmen einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung gewählt. Wählbar sind auch Vertreter, die nicht Mitglied des Elternrates sind. Diese müssen aber im voraus ein Annahmeerklärung unterschreiben. Der Elternrat erstellt die Kandidatenliste selbst.
- Verteilung der Sitze im Schulrat:
Die Schulstellen in Lana und Tisens (insgesamt 4) sind jeweils durch 1 Lehrperson vertreten, der 5. Platz wird an den/die nächste/n Kanditaten/in mit den meisten Stimmen vergeben. Die Lehrpersonen der II. Sprache sind durch 1 Lehrperson vertreten.
- Wahl der Vertreter in das Dienstbewertungskomitee der Lehrer:
Die Vertreter der Lehrer in das Dienstbewertungskomitee werden bei einer Sitzung des Lehrerkollegiums gewählt. Die Verteilung wird folgendermaßen geregelt: 2 Lehrpersonen aus den Schulen von Lana, 1 Lehrperson aus der Schule von Tisens; als Ersatz muss eine Lehrperson der 2. Sprache gewählt werden; falls eine Lehrperson der 2. Sprache bewertet wird, wird die Ersatzlehrperson effektives Mitglied. Es können zwei Stimmen abgegeben werden.
- Beschwerden:
Jeder, der ein rechtliches Interesse daran hat, kann gegen die Wahlergebnisse innerhalb 10 Tagen nach Veröffentlichung beim Grundschuldirektor Beschwerde einlegen.
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