Schulordnung der Grundschule Tisens
Unterrichtsverteilung:
|
7.30 – 7.50 Uhr |
Gleitende Eintrittszeit |
|
7.50 – 8.45 Uhr |
1. Stunde |
|
8.45 – 9.35 Uhr |
2. Stunde |
|
9.35 – 9.45 Uhr |
Essens – und Trinkpause in der Klasse |
|
9.45 – 10.35 Uhr |
3. Stunde |
|
10.35 – 10. 55 Uhr |
Bewegung – und Spielpause im Pausenhof |
|
10.55 – 11.50 Uhr |
4. Stunde |
|
11.50 – 12.45 Uhr |
5. Stunde |
|
Dienstag |
|
|
14.00 – 16.00 Uhr |
Kernunterricht 1. – 5. Klasse |
|
Donnerstag |
|
|
14.00 – 16.00 Uhr |
WPF 2. – 5. Klasse |
Aufsicht in der Mittagspause
Beim Nachmittagsunterricht werden die Schüler/innen um 13.50 Uhr in den Schulhof oder in das Schulhaus eingelassen. Vorher wird für die Schüler/innen keine Aufsicht gewährleistet. Schüler/innen mit Schulausspeisung werden durchgehend beaufsichtigt.
Pause:
Die Schüler/innen werden von jenen Lehrpersonen in den Pausenhof begleitet, welche die Stunde vor der Pause halten. Im Pausenhof wird die Klasse von Lehrpersonen beaufsichtigt. Kein Kind darf unbeaufsichtigt in der Klasse bleiben.
Verhaltensregeln während der Pause:
- Jedes Kind darf sich innerhalb des Schulhofes frei bewegen.
- Kein Kind darf das Schulgelände ohne Erlaubnis einer Lehrperson verlassen.
- Das Eigentum der Schule darf nicht mutwillig beschädigt werden.
- Das Schulhaus darf während der Pause nur mit Erlaubnis betreten werden.
- Die Schüler sollen sich rücksichtsvoll verhalten.
- Die Anweisungen aller Lehrpersonen müssen befolgt werden.
- Der Pausenhof muss sauber gehalten werden.
- Der Abfall gehört in die entsprechenden Abfalleimer!
Nach der Pause holt jene Lehrperson, welche die darauffolgende Stunde hält, die Schüler/innen ab.
Für den pünktlichen Abschluss des Unterrichts, für Ordnung beim Umziehen und beim Verlassen des Schulgebäudes ist jene Lehrperson verantwortlich, welche in der letzten Stunde unterrichtet.
Die Schüler/innen müssen das Schulgebäude unmittelbar nach Unterrichtsende verlassen. Das Schulgebäude bleibt außerhalb der Unterrichtszeit geschlossen.
Neue Ordnungsmaßnahmen
- Zu den Verhaltenspflichten der Schüler/innen gehört es, dass sie Einrichtungsgegenstände der Schule schonend behandeln und in Klassenzimmern, Garderoben und Toiletten auf Ordnung und Sauberkeit achten. Für aufgeräumte Klassenzimmer und sauber hinterlassene Toiletten werden den jeweiligen Klassen Ordnungspunkte vergeben.
- Um zu gewährleisten, dass im Schulgebäude ein „leises Klima“ herrscht, werden pro Klasse ebenfalls Punkte vergeben. Auch das angemessene Verhalten in der Mensa wird dabei berücksichtigt.
Für mutwillig verursachte Schäden haften die Eltern.
Verlorene und wieder gefundene Sachen liegen im Schuleingang auf.
Abwesenheit der Schüler/innen:
Bleibt ein/e Schüler/in dem Unterricht fern oder kommt er zu spät, so ist dies von den Eltern schriftlich zu rechtfertigen. Bei Absenzen von fünf Tagen oder mehr ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Vorhersehbare Absenzen sind vorher der Lehrperson mitzuteilen. Sollten Ausnahmefälle diesbezüglich auftreten wird das auf der Anschlagtafel der Schule veröffentlicht.
Alle Absenzen werden im Klassenbuch vermerkt. Sollte ein Kind vorzeitig den Unterricht verlassen müssen, muss es von den Eltern oder einem berechtigten Erwachsenen abgeholt werden.
- Befreiung vom Turnunterricht erfolgt nur mit ärztlichem Zeugnis.
- Werbung aller Art für Kindern ist verboten, außer die Direktion erteilt eine Genehmigung.
Lehrausgänge/ Lehrausflüge/ Sporttage/ Tage mit besonderen Aktivitäten:
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist für die Schüler/innen verpflichtend. Nimmt ein Kind an den Lehrausgängen seiner Klasse nicht teil, wird es an diesem Tag einer anderen Klasse zugewiesen. Bei Lehrausflügen und Schulsporttagen können die Schüler/innen von den Lehrpersonen auch außerhalb des Schulbereiches ( immer innerhalb des Gemeindegebietes ) übernommen und entlassen werden. Ort und Zeit müssen den Eltern schriftlich mitgeteilt werden.
Verhaltensregeln im Brandfall:
- Im Falle eines Brandes ist vom Schulpersonal oder von den Lehrpersonen unverzüglich die Feuerwehr 115 zu verständigen.
- Bei Entstehung auch des geringsten Brandherdes ist die gesamte Schule zu räumen. Dabei wird jede Klasse geschlossen von der jeweiligen Lehrperson über den Fluchtweg ins Freie begleitet.
- Klassenweise treffen sich alle am vereinbarten Sammelplatz.
- Die Lehrperson muss die Schüler/innen der eigenen Klasse abzählen.
- Eventuell fehlende Kinder sind sofort der Feuerwehr zu melden.
- Jährlich findet eine Evakuierungsübung statt.
Sonstige Regelungen:
Im gesamten Schulhaus gilt absolutes Rauchverbot.
Die Benutzung von Mobiltelefonen während der Unterrichtszeit ist verboten.
Mensaordnung:
- Am Dienstag und am Donnerstag gehen die Schüler ins Altersheim um dort Mittag zu essen.
- Die Schüler gehen in zwei Gruppen: die erste Gruppe trifft um 12:50 Uhr, die zweite Gruppe um 13:15 Uhr im Altersheim ein.
- Während die erste Gruppe isst, spielen die Kinder der zweiten Gruppe auf dem Spielplatz neben dem Altersheim. Die erste Gruppe geht nach der Mensa in den Schulhof zurück.
- Jede Gruppe wird von einer Lehrperson begleitet und beaufsichtigt.
- Während dem Mittagessen verhalten sich die Schüler leise.
- Wird ein Schüler des Öfteren ermahnt, bekommt er eine schriftliche Mitteilung an das Elternhaus.
- In der Mensa wird darauf geachtet, dass die Schüler eine abwechslungsreiche und gesunde Nahrung zu sich nehmen. Die Kinder bekommen jedes Mal einen Salat, abwechselnd ein Nudel- oder Fleischgericht, eine Nachspeise und verschiedenes Obst zum Mitnehmen.
Tisens, den 10.09.2010