Schülerunfälle:
Alle Kinder, welche in der Grundschule eingeschrieben sind, sind bei der Versicherungsgesellschaft "CHARTIS EUROPE“ versichert, und zwar bei allen Tätigkeiten während der Unterrichtsstunden, einschließlich der Pausen, auch bei Wahlfächern, auf dem Weg von der Wohnung zur Schule und zurück, wobei Schüler auf dieser Strecke auch Fahrräder benutzen können.
Falls sich ein Schüler verletzt, erhält er von der Lehrperson den Vordruck Schadensfallanzeige, welchen die Eltern/Erziehungsberechtigten unterschreiben und innerhalb von drei Tagen zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Sekretariat abgeben müssen.
Bei Zahnarztspesen muss die bezahlte Originalrechnung im Sekretariat abgegeben werden; die Versicherung erstattet nach Abschluss der Behandlung die Spesen zurück (bis max. 10.000 €).
Die Rückerstattung der ordnungsgemäß belegten Spesen erfolgt unter Berücksichtigung eines Betrages der Selbstbeteiligung von 80 €.
Forderungen bis zu einem Ausmaß von insgesamt 80 € werden nicht vergütet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Sekretariat
(Frau Christine).




