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Letzte Änderung:

 Montag 1 November 2010

Bewertungen

 

 

Die Bewertungsstufen:

(Beschluss des LK vom 10.12.2008, überarbeitet am 14.01.2010)

 

 

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Grundfrage der Bewertung:

Wo steht das Kind auf seinem Lernweg?

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zehn:

Der Schüler/die Schülerin hat in allen Lernbereichen auch anspruchsvolle Ziele gesichert erreicht,
er/sie beherrscht die Inhalte, kann sie selbständig verarbeiten und auch auf andere Gebiete
übertragen, sowie dort Ziel führend bzw. Problem lösend anwenden; er/sie hat ein sicheres

Urteilsvermögen. Arbeitstechniken und Fertigkeiten beherrscht er/sie sehr sicher und gewandt.

 

 

neun:

Der Schüler/die Schülerin hat in allen Lernbereichen seine/ihre Ziele gesichert erreicht,
er/sie beherrscht die Inhalte, kann sie selbständig verarbeiten und auch auf andere Gebiete
übertragen, sowie dort Ziel führend anwenden; er/sie hat ein sicheres Urteilsvermögen.
Arbeitstechniken und Fertigkeiten beherrscht er/sie sicher.

 

 

acht:

Der Schüler/die Schülerin hat die meisten Ziele erreicht und kennt die Inhalte.
Die Fähigkeit, Kenntnisse selbständig zu verarbeiten und auch in anderen Bereichen
anzuwenden ist ziemlich entwickelt. Er/sie vermag Situationen und Sachverhalte
grundlegend zu beurteilen. Arbeitstechniken und Fertigkeiten beherrscht er/sie sicher.

 

 


 

sieben:

Der Schüler/die Schülerin hat die meisten grundlegenden Ziele in unterschiedlichem,
insgesamt jedoch mittlerem Ausmaß erreicht; er/sie kennt die Inhalte trotz mancher
Lücken im Wesentlichen, wenn auch nicht ganz gesichert. Er/sie kann zumeist weitgehend
selbständig mit den Inhalten umgehen, diese allgemein beurteilen und mehrfach auch auf
andere Situationen übertragen, es mangelt aber teilweise an Tiefe bzw. verknüpfender Übersicht.

Grundlegende Arbeitstechniken und Fertigkeiten beherrscht er/sie.

 

 

sechs:
Der Schüler/die Schülerin hat im allgemeinen grundlegende Ziele - wenn auch manchmal
nur ansatzweise - erreicht. Er/sie beherrscht einfache Inhalte, die er/sie wiedergeben und
teilweise auch anwenden, kaum aber auf andere (Lern-)Bereiche übertragen kann.
Grundlegende Arbeitstechniken und Fertigkeiten beherrscht er/sie meistens in ausreichendem Maße.

 

 

fünf:

Der Schüler/die Schülerin hat die meisten - allgemeinen und viele der ihm auch individuell
vorgegebenen - Lern- und Erziehungsziele nicht erreicht. Inhalte stehen nur lückenhaft und
mit großen Unsicherheiten zur Verfügung, grundlegende Arbeitstechniken und Fertigkeiten
fehlen noch teilweise oder ganz. Sein/ihr Urteilsvermögen ist schwach ausgebildet.